Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen
annehmen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir
ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Soweit sich aus dem Angebot nicht anderes ergibt, ist es freibleibend. Das gilt auch für die von uns angegebenen
Konditionen hinsichtlich der Leistung. Generell stellt die Darstellung von Leistung und Waren auch im Internet kein Angebot dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, ein
solches Angebot abzugeben.
- Werden Angebote entsprechend den Angaben des Kunden und den von der jeweiligen Veranstaltungsleitung zur Verfügung
gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung für die Richtigkeit der enthaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird
grobfahrlässig oder vorsätzlich von uns nicht erkannt.
- Der Kunde erklärt mit der Bestellung unserer Leistung verbindlich sein Vertragsangebot.
- Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Das gleiche gilt für die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung.
- Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung liegende Vertragsangaben des Kunden bis10 Kalendertage vor der jeweiligen
Veranstaltung, auf die es sich bezieht, anzunehmen. Der Vertrag kommt dann mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch uns zustande.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung,
nicht oder nur teilweise zu leisten. Das gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen,
Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und
zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto
ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei jeder
Erstbestellung eines Kunden sind 50% des Bestellwertes mit Zustandekommen des Vertrages vorauszubezahlen. Hierüber wird von uns eine gesonderte Abrechnung erstellt. Verzugszinsen werden in Höhe von 8
% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und
Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
- Liefertermine oder Fristen bedürfen, wenn sie verbindlich vereinbart werden sollen, der Schriftform.
- Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch uns ersetzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des
Kunden voraus, wie die rechtzeitige Übergabe von Unterlagen oder Materialien. Das gleiche gilt, wenn der Kunde einen angeforderten Vorschuss gem. § 4 Abs. 3 trotz Fälligkeit nicht
bezahlt.
- Bei Bestellungen vor Messeterminen gilt grundsätzlich eine Mindestfrist von 10 Werktagen, innerhalb derer eine
verbindliche Lieferung zum Messetermin nur gesagt werden kann. Wenn wir einen Auftrag trotzdem annehmen, haften wir nicht für den Fall, dass er nicht bis zum Messetermin ausgeführt werden
kann.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht
die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
- Wir handeln als Handelsvertreter der Firma Profaissional Messesystem GmbH. Diese haftet im Fall des von ihr nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, max. jedoch nicht
mehr als 15 % des Lieferwertes.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen in Folge höherer Gewalt, Streik oder Aussperrung und aufgrund von Ereignissen, die
uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren
Lieferanten oder deren Unterlieferanteneintreten, haben wir nicht zu vertreten. Wir sind berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
- Erfüllungs- und Leistungsort unserer Verpflichtung zur Lieferung ist grundsätzlich der Sitz der K+G Werbedisplays,
Dipl.-Betriebswirtin (FH) Kerstin Geisler, Thaddenstraße 14, 69469 Weinheim.
- Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit
Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.
- Das gilt für jeden Fall, in dem die Ware vom Erfüllungsort gem. Abs. 1 durch ein Drittunternehmen wie eine Spedition
versandt wird, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt.
- Sofern die Auslieferung durch unsere eigenen Mitarbeiter erfolgt, findet der Gefahrübergang erst am vereinbarten
Lieferort statt.
- Im Falle der Auslieferung durch ein Drittunternehmen wie eine Spedition ist die Ware nach den dortigen Bedingungen
versichert. Bei eigener Auslieferung findet eine Versicherung für das Versandgut nur auf ausdrücklicher Anweisung und Kosten des Kunden statt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller
sich vertragswidrig verhält.
- Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger
Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des
Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung
gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
- Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns.
In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird,
erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall
der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt
und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die
Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde eine der vorstehenden Verpflichtungen verletzt, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr
zuzumuten ist.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
- Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Bestellers bezieht sich ausdrücklich auch auf die Anzahl der gelieferten Teile wie z.B. Aufbaurahmen und
Verbinder. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Lieferschein, die Ware frei von erkennbaren Mängeln und in bestellter Anzahl erhalten zu haben. Die Herstellergarantie für die Hardware
(Rahmen, Verbindungsleisten, Verbinder) beträgt 6 Jahre ab Rechnungsstellung. Für die Grafik bzw. Grafik-Paneele, Textilien u. ä. beträgt sie 1 Jahr ab Rechnungsstellung für Elektro-Zubehör 2 Jahre
ab Rechnungsstellung.
- Wenn der Kunde selbst den Auf- bzw. Abbau der bestellten Waren vornimmt, haften wir nicht für Fehler des Kunden oder
seiner Mitarbeiter dabei. Bei eigenem Auf- und Abbau sind von dem Kunden bzw. den von ihm beauftragten Personen stets die Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Gefahrenhinweise von K+G Werbedisplays zu
beachten, die dem Kunden mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übergeben wurden. Für jegliche Schäden, die aufgrund einer Nichtbeachtung dieser Bedingungen entstehen, ist eine Haftung von uns
ausgeschlossen.
- Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des
Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb
angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag
zurücktreten oder die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur
unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine
Mängelansprüche.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers
verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die
gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6
entsprechend.
§ 10 Haftung
Ansprüche auf Ersatz von Schäden welcher Art auch immer, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, unter anderem aus Verzug, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von uns
verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht verteilt oder gefährdet wird. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Maße für die Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen von uns. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung von uns vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die
Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Das gleiche gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Kreditwürdigkeit
Bei der Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Kunden vorausgesetzt. Wird nach der Vertragsschluss eine
wesentliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden erkennbar, so dass berechtigter Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Kunde einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen
wird, sind wir berechtigt, die Fertigung bzw. Auslieferung der bestellten Ware ruhen zu lassen bzw. die Lieferung zu verweigern, bis Vorauszahlung geleistet oder eine selbstschuldnerische Bürgschaft
gestellt wird.
Vor einer wesentlichen Verschlechterung der Kreditwürdigkeit ist insbesondere auszugehen, wenn sich der Kunde mit der
Bahrzahlung einer früheren Lieferung in Verzug befindet oder ungünstige Auskünfte durch Kreditinstitute oder Kreditversicherer bekannt werden.
Kommt der Kunde der Aufforderung zur Zahlung oder der Sicherheitsleistung nicht nach, sind wir berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, sowie nach § 8 unser vorbehaltenes Eigentum heraus zu verlangen.
§ 12 Druck und Grafik
Nachträgliche Vertragsänderungen die den Druck bzw. Grafiken betreffen bedürfen unserer Bestätigung.
Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind insbesondere berechtigt, alle für den Druck
erforderlichen Vorarbeiten – Daten, Skizzen, Filme, Andrucke und Muster - nach Auftragserteilung durch den Kunden in Rechnung zu stellen, auch in dem Fall, wenn ein Vertrag über die Produktion selbst
nicht zustande kommt.
Mängelrüge bei Druck und Grafik
Nach Empfang der Ware hat der Kunde diese unverzüglich auszupacken und eventuelle Mängel innerhalb von acht Tagen zu
beanstanden. Spätere Reklamationen werden von uns nicht berücksichtigt. Unsere Haftung für Fehler, die durch Daten oder
Druckunterlagen des Kunden bedingt sind, wird ausgeschlossen. Mit der Erklärung des Kunden über die Produktions- und
Druckreife geht die Gefahr für etwa vorhandene Fehler auf den Kunden über. Das gleiche gilt für alle übrigen Freigabeerklärungen des Kunden. Bei Belichtungen sind die durch uns gelieferten Filme
sofort mit den Daten auf Richtigkeit zu prüfen. Für Fehldrucke und Falschproduktion übernehmen wir keine Haftung. Bei Beklebungen ist vom Kunden zu gewährleisten, dass der Untergrund mit der
angebotenen Folie zu bekleben ist. Eventuelle Mehrarbeit und Mehrkosten trägt der Kunde. Unsere Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
Bei Lohnaufträgen haften wir nicht für eine Beeinträchtigung der angelieferten Waren. Mängel einer Teilmenge berechtigen
nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung. Geringfügige Abweichungen der Farben lösen ebenfalls keine Gewährleistungsansprüche aus.
Negative Abweichungen des Materials grenzen unsere Haftung auf die Gewährleistungsansprüche, die
unsererseits
Gegenüber unseren Lieferanten zustehen, ein.
Beachten Sie insbesondere, dass wir - wie branchenüblich - keinerlei Haftung übernehmen, falls durch unsere Produkte
Schäden auftreten oder Artikel nicht verwendet werden können, es sei denn, wir hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Urheberrecht bei Druck und Grafik
Alleine der Kunde haftet für die durch seine Auftragserteilung ggf. eintretende Verletzung der Rechte Dritter
(Urheberrecht, Copyright). Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die aus einer solchen Rechtsverletzung gegenüber Dritten herrühren. Gerichtsstand für beide ist unser Geschäftssitz, es sei
denn, dass unser Kunde keine Vollkaufmanneigenschaft besitzt. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Sonstiges
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz,
sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
KG Werbedisplays, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Kerstin Geisler / Februar 2021